Spartipp vom 06.05.2026
Medikamente - Kassabelege sammeln: Heben Sie die Belege auch auf, wenn Sie die Zuzahlungsobergrenze bestimmt nicht erreichen oder medizinische Gesundheitsausgaben haben, die keine Kassenleistung sind. Sie lassen sich unter Umständen bei der Steuerklärung als außergewöhnliche Belastungen anrechnen. Spartipp von: